Der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung der Stadt Salzgitter weist darauf hin, dass von Silvester, Dienstag, 31. Dezember, bis Neujahr, Mittwoch, 1. Januar, Personen ab 18 Jahren das Abschießen von Silvesterraketen, Knallern und Böllern (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2; erkennbar an „F2“) erlaubt ist.
Für das Gebiet der Stadt Salzgitter wird für diese zwei Tage eine Ausnahme von dem Erfordernis der Erlaubnispflicht für das Abschießen bestimmter pyrotechnischer Munition zugelassen.
Vor Abschuss der pyrotechnischen Gegenstände und Munition ist aber sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten.
Die Stadt appelliert an die Bevölkerung trotz Feierlaune die Unfallrisiken im Auge zu behalten, damit alle Feiernden das neue Jahr fröhlich und unbeschwert beginnen können. Weitere Informationen beim Fachdienst Ordnung: Telefon 05341 / 839-3241; E-Mail ordnungstadt.salzgitterde. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Salzgitter, Zimmer 022, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Zur Entsorgung von Feuerwerksüberresten(Knaller, Raketen) auf Fußwegen und Straßen:
Der Städtische Regiebetrieb (SRB) appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Reste von gezündeten Feuerwerkskörpern, Knallern und Raketen wieder einzusammeln. Die abgebrannten und erkalteten Feuerwerkskörper sind über die Restabfalltonne zu entsorgen. Die Verkaufsverpackungen z.B. die Kunststofftüten von Raketensets oder Folienverpackungen gehören in den Gelben Wertstoffsack. Aber auch die zumeist als Startrampe genutzten Sekt- oder Weinflaschen sollten bei der Reinigung nicht vergessen werden und dem Altglasrecycling zugeführt werden.
Der SRB weist in diesem Zusammenhang auch auf die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die angrenzenden Fußwege hin. Lediglich die an die Straßenreinigung angeschlossenen Straßen sowie Fußgängerzonen und öffentliche Plätze werden vom SRB im Rahmen der regulären Straßenreinigung gereinigt.
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