Ab dem 1. Januar 2024 wird es nicht mehr möglich sein,
einen Kinderreisepass zu beantragen. Anstelle des Kinderreisepasses kann ein „normaler“ Reisepass, auch ePass genannt, beantragt werden.
Geregelt ist diese Neuerung im Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Verlängerungen bzw. Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente für Personen unter 24 Jahren sind maximal sechs Jahre gültig.
Das BürgerCenter der Stadt Salzgitter empfiehlt, alle Ausweisdokumente, also nicht nur die von Kindern, vor einer Auslandsreise rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bereits bei der Buchung des Urlaubs sollten die Dokumente geprüft werden.
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