Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Die Überbrückungshilfe wurde im Juni durch das Bundeskabinett beschlossen und kann ab sofort beantragt werden.
Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Hierauf weist die Wirtschafts- und Innovationsförderung (WIS) der Stadt Salzgitter hin.
Unternehmen, Organisationen und Selbstständige können Überbrückungshilfe für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragen.
Die Überbrückungshilfe kann, so die WIS, nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer über ein bundeseinheitliches Online-Portal beantragt werden.
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Foto: oh/Bru-nO