ehrenamtliche Wahlhelfer

Für die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai sucht die Stadt Salzgitter noch ehrenamtliche Wahlhelfer. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören die Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der Stimmen, die Feststellung des Wahlergebnisses.

 

Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 9. Europäischen Parlament statt.

Die Stadt Salzgitter ist zur Durchführung der Wahl in 100 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand bestehend aus 8 Personen aus dem Kreise der Wahlberechtigten zu berufen. Demnach werden für die Europawahl rund 1.000 Wahlhelfer inklusive Ersatzwahlhelfern benötigt. Vor allem in den dörflichen Stadtteilen werden Helfer gesucht. Wer Interesse an diesem Amt hat, meldet sich bitte per E-Mail wahlhelferstadt.salzgitterde, oder telefonisch unter 05341/839-3484 oder -3504 oder persönlich im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt (Zimmer 420).

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro am Tag der Wahl in bar ausgezahlt. Das ist es aber nicht allein. Die Wahrnehmung dieser staatsbürgerlichen Pflicht gibt Gelegenheit, sich zu engagieren und vor Ort daran mitzuwirken, dass die Wahlhandlung zuverlässig verläuft. Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Demokratie lebt davon, dass Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen – beispielsweise als Wahlhelfer. Deshalb sollte, so das Wahlbüro der Stadt, die Gelegenheit genutzt werden, an dem Wahl-Sonntag ein Stück Demokratie „live“ zu erleben.

Es werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wahlhelfer müssen jedoch zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein. Interessierte müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz innehaben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Ein Wahlvorstand besteht aus acht Personen und setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer, den jeweiligen Stellvertretern und vier Beisitzern. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören die Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der Stimmen, die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Vorbereitung der Wahl beginnt um 7:30 Uhr – zu diesem Zeitpunkt müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Die Wahl-Lokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind – jeder einzelne Wahlhelfer ist in der Regel einen halben Tag im Einsatz (vor- oder nachmittags). Die Anwesenheitszeiten müssen morgens mit dem Wahlvorsteher abgestimmt werden. Nach Schließung der Wahl-Lokale erfolgt dann durch den gesamten Wahlvorstand die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses in dem jeweiligen Wahlbezirk.

Foto: oh/© Stadt Salzgitter

 

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