Solarien dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder öffnen.

Solarien zählen zu den körpernahen Dienstleistungen und dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder öffnen.

 

Die Umsetzung der einzelnen Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt die Stadtverwaltung vor einigen Herausforderungen. In den letzten Tagen gab es unterschiedliche Aussagen von der Landesregierung zur Öffnung von Solarien. Grund genug seitens der Stadt Salzgitter eine Klarstellung vom zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu fordern. Diese liegt seit heute Mittag nun schriftlich vor. Solarien zählen zu den körpernahen Dienstleistungen und dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder öffnen.

Foto: oh/Alexas_Fotos

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