Die Stadt Salzgitter weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die seit Montag, 27. April, geltende Verordnung des Landes zur Tragepflicht einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ nicht nur in Geschäften, sondern auch für den Besuch der Wochenmärkte gilt.
Das Missverständnis sei wohl dadurch entstanden, dass die Märkte unter freiem Himmel stattfinden, und die Standbetreiberinnen und -betreiber selbst nicht dazu verpflichtet sind Masken zu tragen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Verordnung zum Schutz gegen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikel durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Geeignet sind auch Schals, Tücher, Loop-Schals sowie aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
Foto: oh/Stadt Salzgitter