Hunde sind vom 1. April bis zum 15. Juli – also während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der freilebenden Tiere – im Wald und in der übrigen freien Landschaft anzuleinen.

Darüber hinaus sind Hunde gemäß der städtischen Verordnung über den Leinenzwang für Hunde vom 1. Januar bis 30. Juni in allen Waldflächen, allen Gehölzgruppen in der Feldmark und allen Landschaftsschutzgebieten der Stadt Salzgitter an der Leine zu führen.
Durch diese Regelungen sollen gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden geschützt werden. Schon ein spielender Hund kann Wildtiere stören und so verschrecken, dass sie sich nicht mehr um ihren Nachwuchs kümmern.

Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt zudem am Salzgittersee, in den Naturschutzgebieten „Klärteich III“, „Köppelmannsberg“ und „Speckenberg“, im Landschaftsschutzgebiet „Haverlahwiese“ sowie auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen, Festen, in Ladenzentren und Fußgängerzonen.
Wer seinen Hund vorsätzlich oder fahrlässig nicht anleint, handelt ordnungswidrig.
Mehr unter: www.salzgitter.de

Foto: oh/pasja1000

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