
Je eher, desto besser: Mit drei Dokumenten kann man sich im Ernstfall rechtlich absichern – dieses Vorhaben sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben – so schnell und einfach sind Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht erstellt.
Die Einschränkung oder gar der Verlust der Selbstbestimmtheit in Folge einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder bei Erreichen eines hohen Alters ist ein Umstand, mit dem fast jeder früher oder später einmal konfrontiert wird. Sei es im Freundeskreis oder durch einen Fall in der Familie.
Obwohl das Thema ständig an Bedeutung gewinnt, wird es gern verdrängt, über die rechtzeitige Vorsorge machen sich viele gerade in jüngeren Jahren noch keine weitreichenden Gedanken. Schließlich erfreut man sich doch bester Gesundheit. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um präventive Maßnahmen zu treffen? Die Antwort ist einfach: Je früher, desto besser. Über drei Vorsorgemaßnahmen kann man sich im Ernstfall rechtlich absichern lassen. Rechtsanwälte etwa des spezialisierten Service-Partners der Itzehoer Versicherungen helfen, diese zu erstellen und gehen telefonisch individuell auf die jeweilige Lebenssituation des Ratsuchenden ein. Kunden des Rechtschutztarifs „Privat comfort“ können diesen Service in Verbindung mit den erweiterten Leistungen dazubuchen.
1. Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung können Sie bereits jetzt darüber entscheiden, ob und wie Sie im Ernstfall medizinisch betreut werden wollen. Mit ihr stellen Sie sicher, dass Ihr festgehaltener Wille von Ärzten und Pflegern erfüllt wird – und zwar auch dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, dies selbst zu entscheiden.
2. Betreuungsverfügung: Wenn Sie eines Tages einen Betreuer benötigen, können Sie diese Situation mit der Betreuungsverfügung vorzeitig regeln. Da das Gericht den gesetzlichen Betreuer letztlich bestimmt, können Sie über die Betreuungsverfügung angeben, wen Sie als Betreuer einsetzen und wen Sie ausschließen wollen. Sie können dabei auch festlegen, ob Sie etwa im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten.
3. Vorsorgevollmacht: Wer soll sich um Ihre Interessen kümmern, wenn Sie es nicht mehr können? Die Bestimmung einer – wortwörtlich – Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind, ist die dritte Maßnahme, die Sie mit der individuellen Beratung durch den Service-Partner ganz einfach vorab festlegen können. Dabei geht es vor allem um rechtliche, finanzielle und persönliche Fragen. Diese Person darf dann etwa Erklärungen gegenüber Behörden abgeben und über Bankkonten verfügen. Die Vorsorgevollmacht kann dabei deutlich über den Inhalt einer Betreuungsverfügung hinausgehen. So können Sie vermeiden, dass erst ein Gericht eingeschaltet werden muss, um entscheidende Fragen zu klären. (djd)

Online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben – so schnell und einfach sind Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht erstellt.
Fotos: djd/Itzehoer Versicherungen