
Die Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich verpflichtend. Welche Kinder müssen zur Einschulungsuntersuchung? Mit Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2020 vollenden werden.
Wie in jedem Jahr beginnt im Herbst wieder die Zeit der Einschulungsuntersuchungen.
Die Mitarbeiter/innen des Fachgebietes Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes haben mit den Untersuchungen bereits begonnen. Das Fachgebiet bietet erstmalig in diesem Rahmen allen Sorgeberechtigten als freiwillige, kostenfreie Serviceleistung die Ausstellung einer Bescheinigung zum Masern-Impfschutz ihres Kindes zur Vorlage bei der zukünftigen Schule an.
Mit Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2020 vollenden werden. Also auch all jene, die am 1. Oktober 2014 geboren sind. Seit 2018 neu ist die sogenannte „Flexibilisierung des Einschulungsstichtages“: Sorgeberechtigte, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2020 vollenden (also alle ab dem 2. Juli 2014 geborenen Kinder), haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai 2020 entschieden haben, ob die Einschulung ihres Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche, formlose Erklärung gegenüber der Schule aus. Von dieser Ausnahmeregelung abgesehen, gilt für alle Kinder, die kommendes Jahr eingeschult werden, dass die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung gesetzlich verpflichtend ist. Eine Einladung zu der Untersuchung erfolgt schriftlich durch das Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter. Aktuell zugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern bitten die Mitarbeiter, sich jeweils in ihren zuständigen Grundschulen zu melden.
Über schulpflichtige Kinder, deren Eltern eine Auskunftssperre beim Fachgebiet Bürgerservice der Stadt Salzgitter eintragen lassen haben, erhält das Gesundheitsamt keine Mitteilung. Die Sorgeberechtigten sind daher verpflichtet, ihre Kinder selbst beim Gesundheitsamt der Stadt zur Schuleingangsuntersuchung anzumelden. Dies ist werktags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 05341/839-2415 möglich.
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