
Unterstützen die Wahl für das Jugendschöffenamt (von links): Wolfram Skorczyk Fachbereichsleiter BürgerService und Öffentliche Sicherheit; Berthold Kuhls, Fachgebietsleiter Sozialpädagogische Dienste im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie, Karla Meier-Grotrian, Schöffin am Amtsgericht Salzgitter und Sebastian Sadeghi, Fachgebietsleiter Ratsangelegenheiten im Fachdienst Ratsangelegenheiten und IT.
Die Schöffenliste für das Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig ist erstellt. Dringend gesucht werden aber noch Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023. Für dieses besondere Ehrenamt fehlen insbesondere noch Bewerbungen von Frauen.
„Die Ehrenamtlichen unterstützen den Berufsrichter am Amts-, Land- oder Jugendgericht“, erläutert Wolfram Skorczyk Fachbereichsleiter BürgerService und Öffentliche Sicherheit. Immer zwei Schöffen sind dem Richter zur Seite gestellt. Der Einfluss und die Verantwortung von Schöffen sind damit groß. Dieses Ehrenamt sei für die Gesellschaft sehr wichtig. Vor allem die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind gefragt und nicht das juristische Fachwissen.
Die Schöffen am Jugendgericht haben eine besondere Verantwortung, weil sie über die Zukunft von jungen Menschen entscheiden. Deswegen stehe der Erziehungsgedanke und nicht die Bestrafung im Mittelpunkt. Das Verständnis für die Jugendlichen sei dabei wichtig. Es sollte berücksichtigt werden, dass selbst schwerwiegende Straftaten junger Menschen nicht generell auf ein Erziehungsdefizit zurückzuführen sind, das es durch staatliche Maßnahmen auszugleichen gilt. Straftaten junger Menschen sind zumeist entwicklungsbedingt und von vorübergehender Natur, nur wenige zeigen verfestigte Verhaltensweisen und entwickeln sich zum Intensivtäter. Deswegen sollten Jugendschöffen sensibel sein, um die Situation der Jugendlichen angemessen beurteilen zu können, bevor sie zusammen mit dem Jugendrichter ein Urteil fällen. Hilfreich sind dabei Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen, beispielsweise in der ehrenamtlichen Jugendarbeit, im Verein oder im beruflichen Kontext. Darüber hinaus bringen auch diejenigen gute Voraussetzungen mit, die eigene Kinder haben, sich in die Welt der Jugendlichen einfühlen können oder einen guten Draht zu Jugendlichen haben.
Wichtig für die Schöffen: Sie bringen ihren gesunden Menschenverstand ein. Die Meinung der Schöffen zähle ebenso viel wie die des Richters. „Die Niedersächsische Verfassung legt fest, dass bestimmte Gerichte neben den Berufsrichtern auch mit ehrenamtlichen Richtern besetzt werden“, erläutert Wolfram Skorczyk. Schöffen sind somit ein Teil der Rechtsprechung, also einer der drei grundlegenden Staatsgewalten. Sie wirken mit, wenn es darum geht, Mitbürger zu verurteilen oder eben von einer Schuld freizusprechen. Durch sie geht die Staatsgewalt „vom Volke aus“.
Die Stadt Salzgitter sucht insbesondere noch weibliche Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 – insgesamt gehen noch 13 Schöffinnen.
Wer Fragen rund um die Schöffenwahl hat, kann sich an Berthold Kuhls wenden (Fachgebiet Sozialpädagogische Dienste, Telefon: 0 53 41 / 839-4540, Joachim-Campe-Straße 9-11, 38226 Salzgitter, E-Mail: Berthold.Kuhls@Stadt.Salzgitter.de)
Bewerbungen sind noch bis Ende März möglich.
Foto: © Stadt Salzgitter