
Auch bei der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin
am Sonntag, 27. September 2026, können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Die Wahlbenachrichtigung, die für die Kommunalwahl am 13. September 2026 verschickt wurde, gilt auch für die OB-Stichwahl am 27. September. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht versandt.
Briefwahl beantragen
Der Antrag kann bequem online über das Formular (Öffnet in einem neuen Tab) auf der Internetseite der Stadt Salzgitter (Öffnet in einem neuen Tab), per E-Mail an briefwahlbuerostadt.salzgitterde oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 17. September per Post versandt. Da für den Postweg ausreichend Zeit eingeplant werden sollte, empfiehlt die Stadt Salzgitter, die Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen und nach Möglichkeit in den beiden Briefwahlbüros vor Ort zu wählen. Bis zum Freitag, 25. September, 13 Uhr, wird die Briefwahl ermöglicht. Ab Mittwoch, 23. September, erfolgt der Versand der Unterlagen jedoch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen und wieder im Briefwahlbüro abzugeben.
Eine Abgabe des Wahlbriefes am Wahltag in einem Wahllokal ist nicht möglich. Die Wahlbriefe können in diesem Fall bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt eingeworfen werden. Der Hausbriefkasten in der Außenstelle Salzgitter-Bad wird am Wahlsonntag um 16 Uhr letztmalig geleert.
Bei einer plötzlichen schweren Erkrankung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Samstag, 26. September, von 11 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag, 27. September, von 8 bis 15 Uhr im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt beantragt und ausgestellt werden.
Wahl im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt und in der Außenstelle Salzgitter-Bad
Ab dem 18. September öffnen auch wieder die Briefwahlbüros im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt und Salzgitter-Bad, in denen Bürgerinnen und Bürger persönlich Ihre Stimme zu folgenden Zeiten abgeben können:
Rathaus Salzgitter-Lebenstedt
Montag: 8.00 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.30 Uhr,
Mittwoch: 8.00 – 12.30 Uhr,
Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr
Außenstelle Salzgitter-Bad
Montag: 8.30 – 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Mittwoch: 8.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung ist mitzubringen.
Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn sie sicherstellen wollen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben können. Dies ist in den Briefwahlbüros ab Freitag, 18. September, möglich.
Hintergrund:
Bei der Oberbürgermeisterwahl am 13. September 2026 haben keine Kandidatin und kein Kandidat die erforderliche Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Daher treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen am Sonntag, 27. September 2026, in einer Stichwahl gegeneinander an. Diese stellt der Gemeindewahlausschuss am 15. September 2026 amtlich fest.
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