
Wer am Wahltag, Sonntag, 13. September 2026, nicht persönlich an der Kommunalwahl
teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, bereits jetzt Briefwahl zu beantragen.
Der Antrag kann bequem online über das Formular auf der Internetseite der Stadt Salzgitter, per E-Mail an briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Besonders einfach ist die Beantragung über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung. Nach dem Scannen mit einem Smartphone oder Tablet öffnet sich das Online-Formular, das bereits mit den persönlichen Daten vorausgefüllt ist. Anschließend müssen lediglich die Datenschutzbestimmungen bestätigt werden.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.
Bei einer Antragstellung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Anschrift in Salzgitter anzugeben. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, ist diese ebenfalls mitzuteilen.
Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post versandt.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn sie sicherstellen wollen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben können. Die Einsichtnahme ist vom 24. bis 28. August im Briefwahlbüro möglich.
Briefwahl kann bis Freitag, 11. September 2026, 13.00 Uhr, beantragt werden. Ab Mittwoch, 9. September, erfolgt der Versand der Unterlagen jedoch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.
Wahl im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt und in der Außenstelle Salzgitter-Bad
Es wird auch wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro zur Kommunalwahl ab dem 10.08.2026 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Rathaus Salzgitter-Lebenstedt
Montag: 8.00 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.30 Uhr,
Mittwoch: 8.00 – 12.30 Uhr,
Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr
Außenstelle Salzgitter-Bad
Montag: 8.30 – 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Mittwoch: 8.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung ist mitzubringen.
Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen auch per E-Mail briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de oder telefonisch unter 05341 / 839-3665 zu erreichen.
Der Antrag kann bequem online über das Formular auf der Internetseite der Stadt Salzgitter, per E-Mail an briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Besonders einfach ist die Beantragung über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung. Nach dem Scannen mit einem Smartphone oder Tablet öffnet sich das Online-Formular, das bereits mit den persönlichen Daten vorausgefüllt ist. Anschließend müssen lediglich die Datenschutzbestimmungen bestätigt werden.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.
Bei einer Antragstellung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Anschrift in Salzgitter anzugeben. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, ist diese ebenfalls mitzuteilen.
Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post versandt.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn sie sicherstellen wollen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben können. Die Einsichtnahme ist vom 24. bis 28. August im Briefwahlbüro möglich.
Briefwahl kann bis Freitag, 11. September 2026, 13.00 Uhr, beantragt werden. Ab Mittwoch, 9. September, erfolgt der Versand der Unterlagen jedoch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.
Wahl im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt und in der Außenstelle Salzgitter-Bad
Es wird auch wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro zur Kommunalwahl ab dem 10.08.2026 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Rathaus Salzgitter-Lebenstedt
Montag: 8.00 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.30 Uhr,
Mittwoch: 8.00 – 12.30 Uhr,
Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr
Außenstelle Salzgitter-Bad
Montag: 8.30 – 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Mittwoch: 8.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung ist mitzubringen.
Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen auch per E-Mail briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de oder telefonisch unter 05341 / 839-3665 zu erreichen.
Postlaufzeiten
Bei der Briefwahl sollte ausreichend Zeit für den Postversand eingeplant werden. Insbesondere bei einem Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland sind die längeren Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Die Stadt Salzgitter empfiehlt daher, die Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen.
Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 13. September 2026, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Eine Abgabe des Wahlbriefes in einem Wahllokal ist nicht möglich. Für den rechtzeitigen Eingang ist die wahlberechtigte Person selbst verantwortlich.
Vollmachten und Erkrankungen
Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich. Bei einer plötzlichen schweren Erkrankung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Samstag, 12. September, von 11.00 bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag, 13. September, von 8.00 bis 15.00 Uhr im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt beantragt und ausgestellt werden.
Die Wahllokale im Stadtgebiet sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Foto: oh/adobe stock
