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12- und 13-Jährige wählen Beisitzerinnen und Beisitzer

 

12- und 13-jährige Jugendliche aus Salzgitter erhalten eine Wahlberechtigung vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter, um digital die drei Beisitzerinnen und Beisitzer für das neue Jugendparlament zu wählen.

Das Jugendparlament der Stadt Salzgitter besteht aus 25 Jugendparlamentarierinnen und Jugendparlamentariern und drei Beisitzerinnen und Beisitzer. Das sind 12- und 13-Jährige, die die Arbeit der Jugendparlamentarierinnen und Jugendparlamentarier unterstützen und begleiten.

Hierfür gingen bis zum Ende der Bewerbungsfrist sechs Bewerbungen ein. Deshalb wird es in diesem Jahr für diese drei Plätze der Beisitzerinnen und Beisitzer eine Wahl geben.

Die Geschäftsführung des Jugendparlaments hat für die bevorstehende Wahl entschieden, dass es eine digitale Briefwahl geben wird. Somit ist die diesjährige Wahl nicht nur die erste Wahl für das Jugendparlament seit 2014, sondern sie ist zugleich die erste digitale Wahl für das Jugendparlament.

Wichtig: Am Dienstag, 31. März, werden die Wahlbenachrichtigungen versendet werden. Die Wahlberechtigten können bis zum Ende der Wahl am Freitag, 10. April, um 18 Uhr, ihre Stimmen digital abgeben, sobald sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Was heißt digitale Briefwahl? 

In der Wahlbenachrichtigung gibt es hierfür einen Link und jeweils ein einmaliges persönliches Passwort. Mit diesen Daten können die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben und eine Beisitzerin oder einen Beisitzer wählen.

Am Freitag, 10. April, wird das Wahlportal automatisch um 18 Uhr die Stimmabgabe beenden. Ab dann können sich die Wahlberechtigten und die Wahlleitung mit ihren Zugangsdaten bereits online das Wahlergebnis anschauen.

Das Wahlergebnis wird später mit den Namen der 25 Jugendparlamentarierinnen und Jugendparlamentariern sowie mit dem Datum der konstituierenden Sitzung des 7. Jugendparlaments öffentlich bekannt gegeben werden.

Weiterführende Informationen:

Das Jugendparlament hat 25 Plätze für Jugendparlamentarierinnen und Jugendparlamentarier. Diese Personen müssen am Wahltag bereits 14 Jahre alt sein, aber noch nicht 21 Jahre alt. Für die 25 Plätze gingen bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der Geschäftsführung des Jugendparlaments 25 gültige und vollständige Bewerbungen ein.

Gemäß der Wahlordnung für das Jugendparlament werden diese Bewerberinnen und Bewerber in der konstituierenden Sitzung des 7. Jugendparlaments ohne vorherige Wahl als Jugendparlamentarierinnen und Jugendparlamentarier aufgenommen werden.

Zusätzlich gibt es im Jugendparlament drei Plätze für Beisitzerinnen und Beisitzer. Dies sind Menschen, die am Wahltag 12 oder 13 Jahre alt sind. Hierfür gingen bis Ende der Bewerbungsfrist sechs Bewerbungen ein.

Deshalb wird es in diesem Jahr für die drei Plätze der Beisitzerinnen und Beisitzer eine Wahl geben (siehe oben).

Foto: oh/Stadt Salzgitter