
Oberbürgermeister Frank Klingebiel: Weiterer Hausarzt durch freiwillige städtische Förderung gewonnen
Durch die freiwillige Hausärzteförderung der Stadt Salzgitter konnte erneut ein neuer Hausarzt in Salzgitter-Bad gewonnen werden. Oberbürgermeister Frank Klingebiel übergab am Freitag, 3. Juli, den städtischen Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro.
Die Übergabe fand in der Lungen- und zukünftigen Hausarztpraxis von Suat Evcümen in Salzgitter-Bad statt. Der niedergelassene Lungenfacharzt beschäftigt zukünftig mit Majid Tashakori einen zusätzlichen Arzt, der als Hausarzt in der gemeinsamen Praxis in der Helenenstraße Sprechstunden für Patientinnen und Patienten anbieten wird. Die Förderung dient der Modernisierung der Praxis sowie der Anschaffung der notwendigen Geräte und Ausstattung.
„Mit der von mir im Rahmen meines Nachtragshaushaltes 2022 initiierten und vom Rat im Jui 2022 beschlossenen und im vergangenen Jahr angepassten und wohlgemerkt freiwilligen städtischen Hausärzteförderung leisten wir als Stadt einen großen Beitrag dazu, die Hausarztversorgung, für die originär die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zuständig ist, in Salzgitter weiterhin sicherzustellen und auszubauen,“ erläuterte Klingebiel bei der Bescheidübergabe.
„Und unser Förderprogramm zeigt Wirkung“, so Klingebiel weiter, „Wir haben seit 2022 insgesamt 16 Hausarztpraxen mit insgesamt 800.000 Euro gefördert und somit für Hausärztinnen und Hausärzte einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, sich in Salzgitter niederzulassen Der von der KVN berechnete Versorgungsgrad für Hausärzte lag vor Einführung der Förderung bei 80,7 % und zum Ende letzten Jahres bereits bei 84,2%. Eine erfreuliche Entwicklung in die richtige Richtung, auch wenn ich viel Verständnis dafür habe, dass wir alle ein Erreichen der 100 Prozentmarke herbeisehnen.“
Der Erste Stadtrat und kommissarische Gesundheitsdezernent Eric Neiseke ergänzt:
„Bis zu 250.000 Euro stehen seit 2022 dafür jährlich im städtischen Haushalt zur Verfügung. So unterschiedlich wie die Fördersummen sind auch die Fördertatbestände. Mit Summen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro wurden beispielsweise Umbaumaßnahmen für Praxisübernahmen oder aber für eine Erweiterung der hausärztlichen Kapazitäten gefördert.“
