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Beschluss des Handlungsleitfadens zum Umgang mit dem sog. Bauturbo in Salzgitter

Die Bundesregierung hat am 30.10.2025 die Änderung des Baugesetzbuches 

beschlossen. Mit dieser Änderung ist der sogenannte Bauturbo zur einfacheren Genehmigung von Wohnbauvorhaben rechtskräftig geworden.

Die Stadt Salzgitter hat zum Umgang mit dem Bauturbo einen Handlungsleitfaden erarbeitet, der am 15.04.2026 durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen wurde. Der Handlungsleitfaden bildet die städtebaulichen Leitvorstellungen und Anwendungsregelungen bei der Anwendung des Bauturbos im Stadtgebiet Salzgitter ab und ist bei Vorhaben, die auf Grundlage des Bauturbos realisiert werden sollen, anzuwenden. Er enthält allgemein gültige Leitlinien, Hinweise zur Zulässigkeit und zu möglichen Einschränkungen, erläutert die Zustimmungsfristen und schafft Transparenz für das Verfahren.

Der Handlungsleitfaden dient insbesondere der Klärung der Fragen:

  • In welchen Fällen will die Stadt Salzgitter den Bau-Turbo anwenden?
  • Unter welchen Rahmenbedingungen will die Stadt Salzgitter den Bau-Turbo anwenden?
  • In welchen Fällen will die Stadt Salzgitter den Bau-Turbo nicht anwenden?
  • Wann soll die Öffentlichkeit beteiligt werden?
  • Wer ist für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung zuständig.

Die wesentlichen Kernaussagen des Handlungsleitfadens sind dabei:

  • Keine Anwendung des Bau-Turbos, wenn eine öffentliche Erschließung erforderlich wird.
  • Keine Anwendung des Bau-Turbos, wenn mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist.
  • Keine Anwendung des Bau-Turbos in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten.
  • Max. Flächengröße für die Anwendung des Bau-Turbos: 10.000 Quadratmeter (1 Hektar)
  • Im Außenbereich: nur im Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsbereichen möglich, besonderer Schutz der Ortsränder, Schutz des Außenbereichs vor Zersiedelung

Der Leitfaden ist unten unter „Download“ einsehbar. 

Bürgerinnen und Bürger sowie Planende die ein Bauvorhaben realisieren wollen, welches sich planungsrechtlich auf den Bauturbo bezieht, werden gebeten einen Beratungstermin vor Einreichung der Unterlagen zu vereinbaren. Termine werden über das Fachgebiet Bauordnung des Fachdienstes Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz vergeben.

Foto: oh/adobe stock