
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist für die 19. Wahlperiode
des Rates der Stadt Salzgitter bis zum 31.10.2031 zu berufen. Dafür werden Kandidierende gesucht.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist die vom Rat der Stadt berufene Vertretung der Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen in Salzgitter.
Die im Stadtgebiet aktiven Verbände und Vereinigungen, die sich schwerpunktmäßig für Menschen mit Behinderungen einsetzen, Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen, Gewerkschaften und Kirchen können bis zum 30. September 2026 Kandidatinnen und Kandidaten für den Beirat für Menschen mit Behinderungen vorschlagen.
Wer ist vorschlagsberechtigt/wer kann vorgeschlagen werden?
Vorschlagsberechtigt ist und vorgeschlagen werden kann jede Person mit einer Behinderung nach dem Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) oder deren gesetzlicher Vertreter. Diese Person mit Behinderung muss ihren Wohnsitz in Salzgitter haben. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig.
Die amtlichen Vorschlagslisten gehen den Verbänden und Vereinigungen, Selbsthilfegruppen, Gewerkschaften und Kirchen in Kürze zu. Sie sind zusätzlich auch im Rathaus in Lebenstedt beim Fachdienst Soziales und Senioren / Büro der Kommunalen Behindertenbeauftragten erhältlich.
Ebenso können sie unter der Rufnummer 05341/839-4409 oder unter der Emailadresse: kbb@stadt.salzgitter.de angefordert werden.
Die Behindertenbeauftragte steht unter diesen Kontaktdaten auch für Fragen zur Verfügung.
