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Rat beschließt Kommunale Wärmeplanung

Die voraussichtlichen Wärmenetzversorgungsgebiete im Zieljahr 2040 wurden auf Grundlage der Analysen und Berechnungen auf Baublockebene bestimmt. Bild: d-fine GmbH

Der Rat der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2026

die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Salzgitter beschlossen.

Nach Paragraf 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes (kurz: NKlimaG) und des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: WPG) sind alle Kommunen mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, bis spätestens 30.06.2026 einen kommunalen Wärmeplan für ihr Hoheitsgebiet zu erstellen.

Die Kommunale Wärmeplanung enthält folgende Inhalte:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielszenario
  • Umsetzungsstrategie zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs

Mit dem Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung wird in Salzgitter eine Grundlage für die strategische Planung zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 unterstützt. Nach aktueller Rechtslage wird die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre fortgeschrieben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die ausführlichen Informationen rund um die Kommunale Wärmeplanung auf der Internetseite (https://www.salzgitter.de/leben/kommunale-waermeplanung/index.php). Vorgestellt werden beispielsweise die zukünftige Situation der Wärmenetzversorgungsgebiete in den sieben Ortschaften.

Wer Fragen dazu hat, kann sich an das Klimaschutzteam der Stadt Salzgitter wenden: klimaschutz@stadt.salzgitter.de oder Telefon: 05341/839-4470.