
Ein aufmerksamer Hundebesitzer hatte in einem Graben einen Welpen gefunden und war anfänglich davon ausgegangen, dass es sich um einen Hundewelpen handelte. Erst nachdem er das Tier aufgenommen hatte, konnte festgestellt werden, dass es sich um einen Fuchs-Welpen handelte.
Der Hinweisgeber alarmierte daraufhin die Polizei Gebhardshagen und übergab uns das Tier. Der offensichtlich gesunde Welpe konnte schließlich einer Wildtierhilfe übergeben werden. Er wurde somit gerettet.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die bestehende Verpflichtung, dass zum Schutz der Wildtiere -insbesondere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit- Hunde in der Zeit 1. April bis 15. Juli angeleint werden müssen. Dies gilt im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern.
Sollten verantwortungsbewusste Hundebesitzende oder andere Fußgängerinnen oder Fußgänger Jungtiere auffinden, bitten wir um folgende Verfahrensweise:
Tiere sollten niemals angefasst werden. Sie würden dabei den Geruch der Menschen annehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie dann von den Elterntieren nicht mehr angenommen werden.
In der Natur werden Jungtiere auch über eine längere Zeit von den Elterntieren alleine zurückgelassen. Dies ist eine normale naturbedingte Verhaltensweise. Die Jungtiere befinden sich in dieser Zeit in keiner bedrohlichen oder gefährlichen Situation.
Wir bitten daher, das Aufzuchtverhalten in der Natur zu respektieren.
Wertvolle Hinweise erhalten sie auch über die jeweiligen Jägerschaften.
Foto: oh/Polizei Salzgitter
