
Neue Gebühren für Personalausweise treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar zum Samstag, 7. Februar, in Kraft.
- Für Antragstellende ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr auf 46 Euro (bisher 37 Euro). Der Ausweis ist weiterhin zehn Jahre gültig.
- Für Antragstellende unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr auf 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro). Dieser Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
Hintergrund der Preisanpassungen sind gestiegene Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei.
Bitte beachten: Bürgerinnen und Bürger, die am Montag, 9. Februar, im BürgerCenter einen Personalausweis beantragen, müssen bereits die neuen Gebühren bezahlen.
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