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Vorerst keine Änderung der Grundsteuer-Hebesätze in 2026

Der Rat der Stadt Salzgitter hatte in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 die Hebesätze der Grundsteuer für 2025 neu festgesetzt. Diese Hebesätze bleiben zunächst 2026 bestehen.

Die Grundsteuer-Hebesätze im Jahr 2026: 

Grundsteuer A = 390 v.H.
Grundsteuer B = 540 v.H.

Die Hebesätze behalten nach aktuellem Stand im Kalenderjahr 2026 ihre Gültigkeit. Die Änderung der Hebesätze ist aber rückwirkend zum 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 möglich.

Weil es keine Änderung der Hebesätze gibt werden Grundbesitzabgabenbescheide für 2026 derzeit nur in den Fällen versandt, in denen sich die Straßenreinigungsgebühren oder die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer geändert haben.

Für alle Grundstücke, bei denen seit der letzten Bescheiderteilung keine Änderung eingetreten ist, werden die Abgaben durch diese Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. Sie sind in der bisherigen Höhe auch ohne neuen Bescheid zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen (§ 27 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973, BGBl. I Seite 965 in der derzeit gültigen Fassung).

Die Grundsteuern für 2026 werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die sich für eine jährliche Zahlung entschieden haben, werden die Grundbesitzabgaben am 01. Juli 2026 fällig.

Soweit der Stadt Salzgitter ein Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, werden die Forderungen durch die Gläubiger-Identifikationsnummer DE98KVS00000159419 und eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Die Mandatsnummer wurde gesondert mitgeteilt.
Die Lastschriften werden zu den genannten Fälligkeitsterminen beziehungsweise dem nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag vom angegebenen Konto eingezogen. 

Foto: AdobeStock