Einer aktuellen Studie zufolge ziehen jedes Jahr etwa 8,5 Millionen Menschen in Deutschland um – und damit über 23.000 am Tag. Wenn man eine neue Wohnung gefunden hat, ist die Vorfreude meistens groß: Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Vorher steht jedoch der Umzug an, er erfordert eine Menge Planung und Organisation, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft. Oft gibt es zudem einen engen Zeitplan, um aus einer alten Wohnung auszuziehen und in eine neue einzuziehen. Hier ist im Überblick ein grober zeitlicher Plan, an dem sich viele orientieren können:
Einige Monate vor dem Umzug: alten Mietvertrag kündigen, Renovierung planen, Stromanbieter wählen
Erst wenn man den neuen Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben in der Tasche hat, sollte man den alten Mietvertrag kündigen. Mieterinnen und Mieter können in aller Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – und zwar unabhängig davon, wie lange sie in der Wohnung wohnen. Die Kündigung sollte bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, damit dieser noch zur Frist zählt. Eventuelle Renovierungsarbeiten – oft in der alten und neuen Wohnung – sollten rechtzeitig eingeplant werden. Bereits vor dem Umzug kann man auch den Strom ummelden und gegebenenfalls den Stromanbieter wechseln. Mit dem Bezug von Ökostrom etwa lässt sich ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz leisten. Bei LichtBlick beispielsweise stammt der Ökostrom komplett aus regenerativen Quellen, die CO2-Emissionen liegen bei null, mehr Infos gibt es unter www.lichtblick.de.
Einen Monat vor dem Umzug: Umzugsplanung einleiten
Spätestens vier Wochen vor dem Umzug geht es an die konkrete Planung des „großen Tages“: Das Umzugsunternehmen muss beauftragt werden – oder man schafft es, genügend Helferinnen und Helfer aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis zu organisieren. Damit der Umzug reibungslos vonstattengeht, sind ausreichend Umzugskartons und Verpackungsmaterial zu beschaffen.
Ein bis zwei Wochen vor dem Umzug: konkrete Umzugsplanung
Der zeitliche Aufwand für die Vorbereitung des Umzugs darf nicht unterschätzt werden. Umzugskisten sind zu packen und mit vorgesehenem Zimmer zu beschriften. Möbel müssen abgebaut und die Renovierungsarbeiten in beiden Wohnungen abgeschlossen werden. Gegebenenfalls sind Schilder für Halteverbotszonen zu organisieren und rechtzeitig aufzustellen.
Nach dem Umzug: Meldepflichten und Versicherungen
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug muss man sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- beziehungsweise ummelden, ansonsten droht ein Ordnungsgeld. Die neue Adresse sollte zeitnah auch den jeweiligen Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden. (DJD)
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