In der Stadt Salzgitter ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Kehrbezirk
„SZ-10705“ mit einer/einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in zu besetzen.
Die Bewerberin/der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen, gesundheitlich zur Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerhandwerk geeignet sein und dieses schriftlich erklären, über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und die für die Aufgabenerfüllung erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen.
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