Am Wahlsonntag kann in begründeten Ausnahmefällen noch bis 15 Uhr vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht werden. Weitere Informationen erhalten die betroffenen Wahlberechtigten unter der Telefonnummer 05341 / 839-3665. Repräsentative Wahlstatistik:
Wie bereits bei vorangegangenen Europawahlen wird auch am 9. Juni 2024 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt, welche in den Wahlbezirken 37 (Grundschule Salder) und 87 (Gymnasium Salzgitter –Bad) stattfindet. Es handelt sich dabei um eine wahlstatistische Sonderauszählung, die zusätzlich zur Feststellung des allgemeinen Wahlergebnisses erfolgt.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten zusätzlich zum Stimmvermerk auch nach Altersgruppen und Geschlecht (statistischen Gruppen) analysiert. Sie vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung der Wählerinnen und Wähler. Um die Stimmabgaben auswerten zu können, geben die Wahlvorstände in den ausgewählten Wahlbezirken amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (Geschlecht und Geburtsjahresgruppe) aus.
Der Aufdruck der Stimmzettel lässt keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Wählerin bzw. des einzelnen Wählers zu. Er dient lediglich der statistischen Zuordnung. Zudem werden ausschließlich die gekennzeichneten Stimmzettel nach der Stimmenauszählung an das Landesamt für Statistik Niedersachsen zur weiteren Auswertung übergeben.
In den ausgewählten Briefwahllokalen befinden sich entsprechende Bekanntmachungen und Informationen der Stadtwahlleitung.
Im Unterschied zu den Wählerbefragungen, die Wahlforschungsinstitute vor dem Wahltag oder am Wahltag nach der Wahlhandlung durchführen, spiegelt die repräsentative Wahlstatistik die tatsächliche Wahlbeteiligung und Stimmabgabe wider. Sie beruht nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken. Sie bildet anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses müssen Wählerinnen und Wähler daher nicht befürchten.
Wahlrecht bei Umzug / Zuzug:
Um wählen zu können, muss ein Wahlberechtigter ins Wählerverzeichnis eingetragen sein. Es gibt verschiedene Stichtage für die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der Europawahl:
Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung bis einschließlich 28.04.2024 (= 42. Tag vor der Wahl)
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt von Amts wegen (= automatisch). Das Wahlrecht wird am neuen Wohnort ausgeübt. Das gilt auch für Personen, die zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.
Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 (= 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl)
Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt nur auf Antrag. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.
Umzug und Anmeldung nach dem 19.05.2024 (= 21. Tag vor der Wahl)
Umziehende verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bis zum 21. Tag vor der Wahl – also schon vor seinem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Zugang zu den Wahllokalen in der Grundschule Wiesenstraße:
Durch den Umbau der Grundschule Wiesenstraße ändert sich nicht nur der Zugang zu den Wahllokalen, sondern zudem steht der Parkplatz durch die Bauarbeiten grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung. Die Wahllokale sind über den Eingang direkt an der Wiesenstraße 2b zu erreichen. Eine ausführliche Ausschilderung ist vorhanden.
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