Die Vermarktung eines Baugebietes und eines Baugrundstückes in Salzgitter Gebhardshagen hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 31. Januar genehmigt.
Im Baugebiet „Westlich Michael-Ende-Ring“ werden nun 29 Baugrundstücke für den Bau von Einfamilien- bzw. Doppelhäusern veräußert werden. Die Flächengrößen betragen zwischen 524 m² bis 933 m². Der Grundstückskaufpreis beträgt 195,00 €/m². Das Baugrundstück Nr. 22 mit einer Flächengröße von 532 m² aus dem 1. Bauabschnitt des Baugebiets Salzgitter-Gebhardshagen-Nordost soll ebenfalls für einen Grundstückskaufpreis in Höhe von 195,00 €/m² angeboten werden.
Beschlossen wurde vom Stadtparlament außerdem eine aktualisierte Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Schulen in Salzgitter. Außerdem die Erneuerung der vorhandenen Türanlage des Haupteingangs des Rathauses, geplant ist eine automatische Schiebetüranlage einzubauen. Zusätzlich sollen auch im Eingangsbereich Monitore für ein Leitsystem installiert werden.
Kita-Einstieg im Rahmen von Spiel- und Lerngruppen wird weiter gefördert: Eine entsprechende Vorlage hierzu stand auch auf der Tagesordnung, der ebenso zugestimmt wurde. Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Frank Klingebiel werden die zehn Kita-Einstiegsgruppen auf der Basis des überarbeiteten Konzepts weitergeführt. Er kritisierte dabei, „dass Bund und Land immer wieder zeitlich befristete Programme auflegten, die dann vor Ort erfolgreich angenommen würden. Beim Auslaufen würden dann aber die Kommunen gefordert, die Angebote aufrechtzuerhalten und zu finanzieren.“ Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ endete im Dezember 2022. Die Stadt sprang damals ein und finanzierte das Programm auf eigene Kosten erst einmal bis Ende Januar 2024 weiter.
Im weiteren Verlauf ging es um eine „Überprüfung der Wahlbezirkseinteilung“, über die der Rat informiert wurde. In den letzten Jahren entstanden über das Stadtgebiet verteilt Neubaugebiete. Zum Teil sind diese bereits bebaut, befinden sich noch in der Bauphase oder in der Planung. Durch diese Baugebiete entstanden/entstehen neue Straßen und Straßenzüge, die den vorhandenen Wahlbezirken zugeordnet werden müssen. Trotz dieser umfangreichen Modifikationen ergeben sich für die Wahlberechtigten keine Änderungen bezüglich der Wahllokale und der Zuordnung zu den Wahlbereichen. Dieses bedeutet, dass alle Wahlberechtigten weiterhin in den bereits bekannten Wahllokalen ihr Wahlrecht ausüben können.
Zum Ende der Sitzung folgten die Anträge und Anfragen der Fraktionen. Die aktuelle und ausführliche Tagesordnung kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Foto: Stadt Salzgitter / Andre Kugellis