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Pressemeldung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel

Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Konrad-Adenauer-Straße, Samstag, 20.01.24, 01:35 Uhr 38239 Salzgitter-Thiede, Panscheberg, Samstag, 20.01.24, 02:35 Uhr

Im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen konnten Beamte der Polizei Salzgitter in der Nacht von Freitag auf Samstag gleich zwei Fahrzeugführer feststellen, welche unter Alkoholeinfluss unterwegs waren.

Ein 35-jähriger Mann aus Salzgitter befuhr mit seinem Pkw die Konrad-Adenauer-Straße in Salzgitter-Lebenstedt, als er durch die Beamten um 01:35 Uhr angehalten und kontrolliert wurde. Diese konnten deutliche Hinweise auf eine Alkoholbeeinflussung feststellen. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,56 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Um 02:35 Uhr wurde in der Straße Panscheberg in Salzgitter-Thiede ein 30-jähriger Fahrzeugführer angehalten und kontrolliert. Auch hier konnten die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch wahrnehmen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille. Weiterhin stellte sich heraus, dass der 30-jährige Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Auch hier erfolgte die Entnahme einer Blutprobe. Die Fahrzeugschlüssel stellten die Beamten sicher.

Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln 38239 Salzgitter-Thiede, Wolfenbütteler Straße, Samstag, 20.01.24, 00:10 Uhr

Ein weiterer zum Feststellungszeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneter Fahrzeugführer wurde um 00:10 Uhr auf der Wolfenbütteler Straße in Salzgitter-Thiede festgestellt. Ein 18-jähriger Führer eines Kleinkraftrades wurde von den Beamten angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der 18-jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein durchgeführter Vortest verlief positiv auf Amphetamine. Auch diesem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Neben der Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird sich der 18-jährige auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

Foto: oh/pixaby